Stand: 20.01.2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Wertanker Strategieberatung GmbH, Mainzer Landstraße 150, 60327 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmerin“ oder „Wir“), gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Sie“), die Beratungsleistungen im Bereich der Finanzplanung in Anspruch nehmen. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie ergänzen die individuellen vertraglichen Vereinbarungen und gelten auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistungen gelten diese AGB als angenommen.
1.3 Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit in diesen AGB spezifische Regelungen für Verbraucher oder Unternehmer enthalten sind, werden diese entsprechend gekennzeichnet. Andernfalls gelten die Regelungen für beide Parteien gleichermaßen.
1.4 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Frist und die Bedeutung des Schweigens wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber bei der Mitteilung der Änderungen gesondert hinweisen.
2.1 Die Angebote der Auftragnehmerin, insbesondere solche auf der Website https://sagaciaerf.pro, in Broschüren oder anderen Werbematerialien, sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber dar.
2.2 Der Auftraggeber kann ein Angebot gegenüber der Auftragnehmerin durch schriftliche, mündliche, telefonische oder elektronische Bestellung (z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular auf der Website) abgeben. Eine solche Bestellung gilt als verbindliches Angebot des Auftraggebers zum Abschluss eines Beratungsvertrages.
2.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Auftragnehmerin das Angebot des Auftraggebers ausdrücklich und schriftlich (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief) annimmt. Eine bloße Bestätigung des Empfangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Individuelle Vertragsvereinbarungen, die von diesen AGB abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.5 Der Leistungsumfang des Vertrages wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Beratungsvertrag detailliert beschrieben. Maßgeblich ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung bzw. des Beratungsvertrages.
2.6 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertragsschluss von einer vorherigen Bonitätsprüfung des Auftraggebers abhängig zu machen.
3.1.1 Die Auftragnehmerin erbringt Strategieberatungsleistungen im Bereich der Finanzplanung. Dies umfasst die Analyse der aktuellen finanziellen Situation des Auftraggebers, die Identifizierung von Zielen und Bedürfnissen, die Entwicklung individueller Finanzstrategien, die Erstellung von Konzepten zur Vermögensbildung, Altersvorsorge, Risikomanagement und Liquiditätsplanung sowie die Begleitung bei der Umsetzung der entwickelten Strategien. Die genauen Leistungen werden im individuellen Beratungsvertrag oder der Auftragsbestätigung festgelegt.
3.1.2 Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze der Finanzplanung. Die Auftragnehmerin schuldet keine konkreten wirtschaftlichen Erfolge oder eine bestimmte Rentabilität von Anlageempfehlungen, sondern die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen als Dienstvertrag.
3.1.3 Die Auftragnehmerin erstellt im Rahmen ihrer Tätigkeit Analysen, Konzepte, Strategiepapiere und Empfehlungen. Diese sind als Entscheidungsgrundlagen für den Auftraggeber zu verstehen. Die finale Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlungen obliegt stets dem Auftraggeber.
3.2.1 Die Leistungen der Auftragnehmerin stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder eine konkrete Anlageberatung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar. Es handelt sich um eine strategische Finanzplanung, die generelle Empfehlungen und Konzepte umfasst.
3.2.2 Sofern im Rahmen der Beratung rechtliche oder steuerliche Fragen auftreten, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, hierfür qualifizierte Rechtsanwälte oder Steuerberater zu konsultieren. Die Auftragnehmerin ist nicht befugt, solche Beratungen zu erbringen.
3.2.3 Die Auftragnehmerin vermittelt keine Finanzprodukte oder Wertpapiere und erhält hierfür keine Provisionen oder ähnliche Vergütungen. Empfehlungen zur Produktwahl sind allgemeiner Natur und müssen vom Auftraggeber eigenverantwortlich bei lizenzierten Produktanbietern oder Finanzberatern mit entsprechender Erlaubnis eingeholt und umgesetzt werden.
3.3.1 Der Auftraggeber ist zur umfassenden und zeitgerechten Mitwirkung verpflichtet. Er hat der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Auskünfte über seine finanzielle Situation, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Einkommensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Versicherungen, Altersvorsorgeverträge, Investitionen sowie persönliche Ziele und Risikobereitschaft.
3.3.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm übermittelten Daten und Unterlagen korrekt und aktuell sind. Änderungen der relevanten persönlichen und finanziellen Verhältnisse sind der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen.
3.3.3 Verzögerungen oder Leistungsmängel, die auf unzureichende, fehlerhafte oder verspätete Informationen oder Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. In solchen Fällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, zusätzlich anfallenden Aufwand dem Auftraggeber nach den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung zu stellen oder die vereinbarten Fristen entsprechend anzupassen.
3.3.4 Sofern im Rahmen der Beratungsleistungen Besprechungen oder Workshops vereinbart werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für eine reibungslose Durchführung zu sorgen und erforderliche Räumlichkeiten sowie gegebenenfalls technische Ausrüstung bereitzustellen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
3.4.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und diese nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
3.4.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die dem Auftraggeber gehören und der Auftragnehmerin im Rahmen des Auftrages zugänglich gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf finanzielle Daten, persönliche Umstände, Geschäftsgeheimnisse, Pläne und Strategien.
3.4.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass die Auftragnehmerin dies zu verantworten hat, die der Auftragnehmerin von Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen, oder die zur Durchsetzung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.
3.4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, alle Informationen, Konzepte, Strategien und Arbeitsergebnisse, die ihm von der Auftragnehmerin im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin an Dritte weiterzugeben.
4.1.1 Die Vergütung für die Leistungen der Auftragnehmerin richtet sich nach den im individuellen Beratungsvertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorarsätzen oder Pauschalen. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
4.1.2 Zusätzliche Kosten wie Reisekosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung), Kommunikationskosten, Kosten für die Nutzung von Drittsoftware oder -dienstleistungen, Gebühren für notwendige Unterlagen oder Gutachten Dritter sowie sonstige Auslagen werden, sofern im Vertrag nicht anders geregelt, gesondert nach tatsächlichem Anfall in Rechnung gestellt. Reisekosten werden in der Regel nach den aktuellen steuerlichen Pauschalen oder nach Einzelnachweis vergütet.
4.1.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Abrechnungen für Leistungen auf Stundenbasis gemäß den vereinbarten Stundensätzen. Für Pauschalangebote gilt die vereinbarte Pauschale.
4.2.1 Rechnungen der Auftragnehmerin sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
4.2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder einen Vorschuss für Leistungen zu verlangen, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden oder einen hohen Initialaufwand erfordern. Die Höhe und Fälligkeit solcher Abschlagszahlungen werden im Beratungsvertrag festgelegt.
4.2.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu verlangen, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist. Ist der Auftraggeber Unternehmer, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.2.4 Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges kann eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben werden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.2.5 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers an Forderungen der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4.2.6 Sollten Umstände eintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsschluss hindeuten, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung angemessener Sicherheiten abhängig zu machen.
5.1.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als "verbindlich" zugesichert, unverbindliche Schätzungen. Die Auftragnehmerin wird sich bemühen, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten.
5.1.2 Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus, insbesondere die pünktliche Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Unterlagen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nach, verlängern sich die Fristen für die Auftragnehmerin entsprechend.
5.1.3 Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, Energie- oder Rohstoffmangel, unverschuldete Betriebs- oder Transportstörungen), verlängern sich die Fristen angemessen. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber über solche Umstände unverzüglich informieren.
5.2.1 Die Beratungsleistungen können nach Vereinbarung in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin, beim Auftraggeber vor Ort oder über digitale Kommunikationsmittel (z.B. Videokonferenzen) erbracht werden.
5.2.2 Erfolgt die Leistungserbringung beim Auftraggeber, ist dieser für die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und Infrastruktur verantwortlich, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
5.3.1 Sofern kein Werkvertrag vereinbart wurde, handelt es sich bei den Beratungsleistungen um Dienstverträge, die grundsätzlich von beiden Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden können. Die Kündigungsfristen und -modalitäten können im individuellen Beratungsvertrag abweichend geregelt werden.
5.3.2 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
5.3.3 Im Falle einer Kündigung hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen. Hat der Auftraggeber die Kündigung zu vertreten, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
5.3.4 Nach Beendigung des Vertrages ist die Auftragnehmerin verpflichtet, dem Auftraggeber alle zu ihm gehörenden Unterlagen und Arbeitsergebnisse, die sich noch in ihrem Besitz befinden, herauszugeben, sofern nicht ein Zurückbehaltungsrecht besteht.
6.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Dies bedeutet, dass die Auftragnehmerin die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen schuldet, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, wie etwa die Erzielung einer bestimmten Rendite oder das Eintreten eines spezifischen finanziellen Ziels.
6.2 Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die von ihr erbrachten Leistungen nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den branchenüblichen Standards sowie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbracht werden.
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen und erstellten Arbeitsergebnisse (z.B. Konzepte, Analysen) unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel oder Unstimmigkeiten binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen (Rügepflicht). Unterbleibt eine solche Rüge, gelten die Leistungen als mangelfrei abgenommen.
6.4 Im Falle eines rechtzeitig gerügten und von der Auftragnehmerin anerkannten Mangels hat der Auftraggeber zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung der Leistung. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Nachbesserung nach eigenem Ermessen durchzuführen, dies kann in der Überarbeitung von Unterlagen, der Durchführung zusätzlicher Beratungsgespräche oder ähnlichen Maßnahmen bestehen.
6.5 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung fehl oder ist sie der Auftragnehmerin unmöglich oder unzumutbar, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder bei erheblichen Mängeln den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, richten sich nach der Haftungsbeschränkung in Ziffer 7.
6.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber Änderungen an den Arbeitsergebnissen vornimmt, ohne dies mit der Auftragnehmerin abgestimmt zu haben, oder wenn Mängel auf Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, insbesondere auf die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten.
6.7 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre und bei Unternehmern ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7.1 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden des Auftraggebers, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, unbeschränkt.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin ferner für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Auftragnehmerin jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.5 Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
7.6 Die Haftungsbeschränkungen gemäß den Absätzen 7.1 bis 7.5 gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
7.7 Die Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber unvollständige, fehlerhafte oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen übermittelt, oder wenn der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung eigenverantwortlich Entscheidungen trifft, die zu einem wirtschaftlichen Nachteil führen. Für die Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Daten übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
7.8 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Empfehlungen, Vermittlungen oder Handlungen Dritter, auch wenn diese auf Empfehlung der Auftragnehmerin erfolgen. Der Auftraggeber ist für die Auswahl und Beauftragung von Dritten (z.B. Steuerberatern, Rechtsanwälten, Finanzanlagevermittlern) selbst verantwortlich.
7.9 Eine weitergehende Haftung als in dieser Ziffer 7 vorgesehen ist, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.10 Die Auftragnehmerin unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung, deren Deckungssumme den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auf Anfrage können Informationen zur Deckungshöhe bereitgestellt werden.
8.1 Die Wertanker Strategieberatung GmbH nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie allen weiteren anwendbaren Datenschutzvorschriften.
8.2 Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des zwischen uns geschlossenen Beratungsvertrages und zur Durchführung der vorvertraglichen Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen. Dies umfasst insbesondere die Kommunikation mit Ihnen, die Erstellung von Angeboten, die Durchführung der Beratungsleistungen, die Abrechnung und die Erfüllung rechtlicher Pflichten.
8.3 Zu den von uns verarbeiteten Daten können folgende Kategorien gehören:
8.4 Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist primär Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen). Sofern erforderlich, beruht die Verarbeitung auch auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung rechtlicher Pflichten) oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse), z.B. zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
8.5 Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. an Banken für Zahlungsvorgänge, falls erforderlich), eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben. Eine Übermittlung an Dritte zu Marketingzwecken findet ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht statt.
8.6 Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
8.7 Als betroffene Person haben Sie jederzeit folgende Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten:
8.8 Für detaillierte Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf unsere separate Datenschutzerklärung auf unserer Website https://sagaciaerf.pro/datenschutz.
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als hierdurch der gewährte Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Frankfurt am Main. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
9.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Beratungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
9.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Die Haftung der Auftragnehmerin für die Leistungen der Subunternehmer bleibt unberührt.
9.5 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Beratungsvertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
9.6 Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle vertragsrelevanten Mitteilungen und Korrespondenzen erfolgen in deutscher Sprache.
9.7 Die Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine eigenständige rechtliche Bedeutung für die Auslegung der Bestimmungen.
9.8 Verbraucherinformationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese ist unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksam oder undurchführbar gewordenen Bestimmung verfolgt haben.
10.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, an der Schließung der Vertragslücke mitzuwirken.